Die Familienpflegezeit macht Beruf und häusliche Pflege vereinbar
Im Herbst des vergangenen Jahres wurde das "Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag verabschiedet und trat zum 1. Januar 2012 in Kraft. Es eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, die Pflege von Angehörigen und die eigene Erwerbstätigkeit durch die sogenannte Familienpflegezeit besser miteinander zu vereinbaren. Auf der Seite www.Familien-Pflege-Zeit.de erfahren Interessierte alles Wissenswerte zur Familienpflegezeit.
Von der neuen Regelung profitieren aber nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitgeber, die dadurch qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen binden können. Das gilt ebenso für öffentliche Arbeitgeber, die mit gutem Beispiel vorangehen, und die Beschäftigten dabei unterstützen sollten, enge Familienangehörige zu pflegen.
Die CDU-Fraktion beantragte daher am 8. Mai 2012, die rechtlichen und verfahrenstechnischen Voraussetzung zur Einführung der Familienpflegezeit für die Angestellten des Bezirks zu prüfen. Entgegen der üblichen Verfahrensweise wurde dieser Prüfaufrag von der SPD-Fraktion blockiert und in den Hauptausschuss verwiesen. Die Ausschussmitglieder folgten einvernehmlich der Argumentation der CDU-Fraktion. Sie empfahlen der Bezirksverordnetenversammlung die Zustimmung zu diesem CDU-Antrag - lediglich mit einer verlängerten Frist für die Berichterstattung. Am 20. Juni 2012 hat die BVV einen entsprechenden Beschluss gefasst und das Bezirksamt muss nun bis zum 30. September 2012berichten. Damit kann die Familienpflegezeit möglicherweise noch in diesem Jahr in Tempelhof-Schöneberg eingeführt werden.
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